38ما كانَ عَلَى النَّبِيِّ مِن حَرَجٍ فيما فَرَضَ اللَّهُ لَهُ ۖ سُنَّةَ اللَّهِ فِي الَّذينَ خَلَوا مِن قَبلُ ۚ وَكانَ أَمرُ اللَّهِ قَدَرًا مَقدورًاBubenheim & ElyasEs besteht für den Propheten kein Grund zur Bedrängnis in dem, was Allah für ihn verpflichtend gemacht hat. (So war) Allahs Gesetzmäßigkeit mit denjenigen, die zuvor dahingegangen sind - und Allahs Anordnung ist ein fest gefaßter Beschluß