Ihr Gläubigen! Betretet nicht die Häuser des Propheten, ohne daß man euch (wenn ihr) zu einem Essen (eingeladen seid) Erlaubnis erteilt (einzutreten), und ohne (schon vor der Zeit) zu warten, bis es so weit ist, daß man essen kann (ghaira naaziriena inaahu)! Tretet vielmehr (erst) ein, wenn ihr (herein) gerufen werdet! Und geht wieder eurer Wege, wenn ihr gegessen habt, ohne zum Zweck der Unterhaltung auf Geselligkeit aus zu sein (wa-laa mustaʿnisiena li-hadiethin) (und sitzen zu bleiben)! Damit fallt ihr dem Propheten (immer wieder) lästig. Er schämt sich aber vor euch (und sagt nichts). Doch Allah schämt sich nicht, (euch hiermit) die Wahrheit zu sagen. Und wenn ihr sie (die Gattinnen des Propheten) um (irgend) etwas bittet, das ihr benötigt (mataa`), dann tut das hinter einem Vorhang! Auf diese Weise bleibt euer Herz und ihr Herz eher rein. Und ihr dürft den Gesandten Allahs nicht belästigen und seine Gattinnen, wenn er (einmal) nicht mehr da ist, in alle Zukunft nicht heiraten. Das (zaalikum) würde bei Allah schwer wiegen.